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Zertifizierung als CBASP-Supervisoren

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zertifizierter CBASP-Therapeut und CBASP-Trainer (mind. 1 Jahr nach CBASP-Trainer- Zertifizierung)

  • Kontinuierliche Durchführung weiterer CBASP-Therapien (nach Selbstauskunft)

  • Anerkannter Supervisor (nach allgemeinen Kriterien)

  • Teilnahme an einem CBASP Supervisoren-Workshop (8 UE), der mindestens einmal pro Jahr von einem Senior-Supervisor (mind. 5 Jahre Supervisionserfahrung) angeboten wird (z.B. bei den DsG-CBASP e.V. Veranstaltungen).

  • Mitglied der DsG-CBASP e.V.

  • Nachweis von Super-Supervision an mind. 1 CBASP-Fall, d.h. Anleitung (mind. 6 Sitzungen) durch einen Senior-Supervisor über den Verlauf einer Supervision von einem gemeinsam supervidierten CBASP-Fall (mit mind. 16 Therapiesitzungen). Abschluss: Adhärenzrating einer supervidierten Sitzung (SA und IDÜ) mit akzeptabler Beurteiler-Übereinstimmung.

Stand Februar 2021 


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